Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
werden, die den Vereinszweck durch ihren Wirkungskreis und ihre Mitarbeit unterstützen. Zu den
Mitgliedern des Vereins gehören mehrere gemeinnützige Vereinigungen im Bereich der Kinder- und
Jugendhilfe, kommunale Gebietskörperschaften, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie zahlreiche
Einrichtungen der Erwachsenen- und Familienbildung.